1.0 STATUTEN
1.1 Statutenänderungen
Statutenänderungen bedürfen einer Mehrheit von 75% der abgegebenen Stimmen.
2.0 NAME UND SITZ
2.1 Name
Der Verein führt den Namen Nelson Tigers Darts Club und bestreitet unter den Namen Nelson Tigers die CSS/VFC-Meisterschaft im Electronic Darts und hat seinen
2.2 Sitz
in Birsfelden. Das Clublokal befindet sich
Am Stausee 32, 4127 Birsfelden
Telefon: 079 652 00 16
3.0 ZWECK
Der Verein bezweckt die Pflege der Kameradschaft und die Förderung des elektronischen Dartssportes.
4.0 MITGLIEDSCHAFT
4.1 Alter
Clubmitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr erreicht hat. Über den Mitgliedschaftsantrag entscheidet die GV.
4.2 Ausnahmen
Mitglieder unter 18 Jahren werden nur mit Zustimmung des Vorstandes aufgenommen und müssen aber mindestens 16 Jahre alt sein.
4.3 Passivmitglieder
Kann jede Person werden und sich an allen Aktivitäten des Clubs beteiligen. Sie sind nicht stimmberechtigt, d.h. bei der Generalversammlung und den regulär durchgeführten CSS/VFC-Spielen ausgeschlossen.
5.0 RECHTE UND PFLICHTEN
5.1 Rechte
Darüber hinaus organisiert der Verein einmal pro Jahr ein Clubessen oder Ausflug. Die Art und Weise ist an der GV zu beschliessen. Das Material sowie das Clubessen/Ausflug wird aus dem Clubvermögen bezahlt.
5.2 Pflichten
Jedes Mitglied verpflichtet sich beim Eintritt in den Club, die Interessen des Vereins zu vertreten und dem Ansehen des Clubs nicht zu schaden. Sie/er verpflichtet sich darüber hinaus, dass sie/er aktiv am Vereinsgeschehen teilnimmt und dass sie/er mithilft, einen regulären Spielbetrieb durchzuführen.
6.0 AUSTRITT UND AUSSCHLUSS
6.1 Austritt
Austritte sind schriftlich auf das Ende einer Saison, zu Handen des Vorstandes, einzureichen. Austritte unmittelbar vor respektive während der laufenden Saison sind nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Captain der jeweiligen Mannschaft möglich. Der Mitgliederbeitrag wird nicht rückvergütet.
6.2 Ausschluss
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstösst. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einem absoluten Mehr von 2/3 der anwesenden Vorstandsmitglieder.
7.0 MITGLIEDERVERSAMMLUNG (GV)
7.1 Durchführung ordentliche GV
Der Verein führt einmal jährlich eine ordentliche Generalversammlung durch. Der Termin wird jeweils vom Vorstand spätestens Ende Januar für das kommende Jahr festgelegt. Die Mitglieder sind spätestens 30 Tage vor der GV schriftlich zu informieren. In der Einladung müssen
Traktanden
Kassabericht
aufgelistet und beigelegt werden.
Die Teilnahme an der ordentlichen GV ist für den Vorstand und alle Aktivspieler obligatorisch. Absenzen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert und sind dem Präsidenten schriftlich oder persönlich mitzuteilen.
7.2 Ablauf der ordentlichen GV
Der Präsident bestimmt einen Tagespräsidenten und einen Protokollführer. Der Tagespräsident führt durch die GV und führt die Vorstandswahlen durch. Ergänzungen in der Traktandenliste können vor Beginn der Tagesordnung noch aufgenommen werden.
7.3 Wahlen
Abstimmungen werden im Normalfall offen durchgeführt, das absolute Mehr entscheidet. Eine geheime Abstimmung wird durchgeführt, wenn diese von 25% der anwesenden Mitgliedern verlangt wird.
7.4 Protokoll
Der Protokollführer erstellt ein Protokoll der GV und ist dafür besorgt, dass das Protokoll spätestens 2 Monate nach der GV jedem Mitglied zugestellt wird.
7.5 Ausserordentliche GV
Eine ausserordentliche GV muss einberufen werden, wenn dies das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es von 20% der Aktivmitglieder beim Vorstand beantragt wird. Begründung muss dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.
Der Ablauf läuft analog der ordentlichen GV (ausser Wahlen).
8.0 VORSTAND
Der Vorstand besteht aus
einem Präsidenten/in
einem Beisitzer/in
einem Kassier/in
einem Aktuar/in
Captain Nelson Tigers 2
Captain Nelson Tigers 3
Captain Nelson Tigers 4
Der Vorstand wird an der GV für die Dauer eines Jahres gewählt. Jedes dieser Organe muss Vereinsmitglied sein. Um in Vorstand beizutreten resp. wählbar zu sein, muss das Mitglied mindestens ein Jahr im Verein aktiv gewesen sein. Bei Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Übernimmt ein Captain eines Teams die Funktion des Präsidenten/in / Beisitzer/in oder Kassier/in, muss ein Teamvertreter bestimmt werden, welcher den Captain im Vorstand vertritt. Der Vorstand ist mit einer 2/3-Mehrheit beschlussfähig, jedoch müssen mindestens je ein Captain sowie Präsident oder Beisitzer anwesend sein. Davon ausgeschlossen sind:
Rücktritt des Vorstandes
Auflösung des Vereins
Der Präsident/in und der Kassier/in zeichnen durch Kollektivunterschrift
rechtsverbindlich für den Club. Ihre Kompetenzsumme beträgt SFr. 200. —
8.1 Revisoren
Revisor, 2. Revisor und ein Ersatz werden bei der GV gewählt, der 1.
Revisor scheidet nach einem Jahr aus, der 2. Revisor wird 1. Revisor und
der Ersatz wird 2. Revisor, neuer Ersatz wird gewählt.
9.0 SPIELBETRIEB
9.1 Meisterschaft
9.1.1 Der Spielmodus
Es gilt der Spielmodus des CSS/VFC, welcher je nach Ligastufe ändert.
Es gelten die Statuten des CSS/VFC für Electronic Darts und sind
für alle Spieler/innen verbindlich.
9.1.2 Der Captain
Der Captain meldet die Spieler/innen seiner Mannschaft für den regulären Spielbetrieb bei CSS oder VFC an. Er organisiert den Turnierplan, die Lizenzen, eine Adressliste und eine Liste mit Spiellokal / Spieldatum / und Ansprechpartner. Er hat seine Spieler rechtzeitig über Änderungen am Spielplan zu informieren. Er führt Buch über die Aktivitäten seiner Mannschaft und sorgt für einen fairen Einsatz aller Spieler/innen.
9.1.3 Der Spieler
Der Spieler (Aktiv-Mitglied mit gültiger Spiellizenz) hat sich bis spätestens 15 Minuten vor Spielbeginn im jeweiligen Spiellokal einzufinden. Absenzen sind dem Captain spätestens 24 Stunden im Voraus zu melden. Unentschuldigtes Fernbleiben wird mit fünf Franken gebüsst. Bei mehr als 3 unentschuldigten Absenzen kann beim Vorstand der Ausschluss beantragt werden. Das Tragen von Vereinskleidern (T-Shirts) ist nicht obligatorisch, es wird jedoch begrüsst. Jeder Aktivspieler bringt SFr. 10.– in Form von zwei 5-Franken-Münzen zum Spiel mit.
9.1.4 Beiträge
Der Jahresbeitrag wird vom Vorstand vorgeschlagen und an der GV mit absolutem Mehr verabschiedet. Ausserordentliche Beiträge werden an der GV behandelt.
Derzeit gelten folgende Beiträge:
Aktivmitglied SFr. 50.–
Passivmitglied SFr. 20.–
Darin enthalten sind Club-Essen/Ausflug und Spiellizenz. Der Mitgliederbeitrag ist an der GV in bar zu entrichten oder vor der GV an den Club zu überweisen. Einzahlungsscheine können beim Kassier/in oder Präsidenten/in bezogen werden. Der Jahresbeitrag muss spätestens im Januar bezahlt worden sein, danach ist der Team-Captain für die Bezahlung verantwortlich. Ansonsten wird die Lizenz nicht ausgehändigt.
9.1.5 Vereinsvermögen
Das Vereinsvermögen setzt sich aus allen Aktiven und Passiven zusammen. Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Die Verwaltung obliegt dem Kassier/in, welcher einmal jährlich einen Kassabericht zuhanden der GV erstellt. Der Bericht ist vor der GV von zwei Revisoren zu prüfen. Die Revisoren werden an der GV bestimmt, sind jedoch nicht im Vorstand.
10 Auflösung des Vereins
Die Vereinsauflösung bedarf einer Mehrheit von 75% der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Vermögen wird einem wohltätigen Verein gestiftet.
11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Birsfelden.
Diese Statuten wurden an der GV vom 13. Januar 2004 in Birsfelden genehmigt.
Birsfelden, im Februar 2002 / Der Vorstand