
Dart-Club
Statuten
1. Name
und Sitz
Dart-Club Statuten
1. Name und Sitz
1.1. Unter dem Namen „Dart-Club Nelson Tigers“ besteht ein konfessionell und politisch neutraler Sportverein im Sinne von Art. 60 ZGB und bestreitet unter dem Namen Nelson Tigers die CSS-Meisterschaft.
1.2. Der Verein hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Birsfelden.
2. Zweck
2.1. Der Verein bezweckt die Ausübung und die Förderung des elektronischen Dartsports und die Pflege der Kameradschaft.
3. Mitgliedschaft und Mannschaften
Der Club umfasst folgende Mitgliederkategorien:
3.1.1. Aktivmitglieder
Aktivmitglieder sind sämtliche lizenzierte, an der GV aufgenommene Mitglieder. Sie sind Stimmberechtigt.
3.1. 2. Aufnahme, Alter
Über die Aufnahme einscheidet die Generalversammlung (GV) in stiller Wahl. Clubmitglied kann jede Person werden, welche das 18. Lebensjahr erreicht hat. Mitglieder unter 18 Jahren werden nur mit Zustimmung des Vorstandes Aufgenommen und müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
3.2. Passivmitglieder
Passivmitglieder sind Personen, die den Verein durch ihren Beitrag unterstützen. Sie können sich an allen Aktivitäten des Clubs beteiligen. Sie sind an der Generalversammlung nicht stimmberechtigt und von den regulär durchgeführten CSS-Spielen ausgeschlossen.
3.3. Mannschaftszusammenstellung
Der Captain stellt seine Mannschaft in Eigenverantwortung in Absprache mit dem Vorstand zusammen. Neumitglieder werden provisorisch in die Mannschaft aufgenommen. Über die definitive Vereinsaufnahme entscheidet die GV.
3.4. Austritt, Ausschluss
3.4.1 Austritte sind dem Vorstand schriftlich einzureichen. Der Austritt wird wirksam, wenn alle Verpflichtungen gegenüber dem Club erfüllt sind.
3.4.2 Mitglieder, die den Statuten, Reglementen, Beschlüssen oder Interessen des Clubs zuwiderhandeln oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
3.4.3 Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Clubvermögen.
4. Rechte und Pflichten
4.1. Durch den Beitritt zum Dart-Club Nelson Tigers anerkennt das Mitglied die Statuten und Reglemente des Clubs. Gleiches gilt auch für alle anderen von den Organen des Clubs gefassten Beschlüsse.
4.2. Die vom Club organisierten Anlässe sind für Aktivmitglieder unentgeltlich. Zu einem Anlass angemeldete Personen, die wiederholt unentschuldigt fernbleiben, haben einen Unkostenbeitrag zu entrichten.
4.3. Passiv- und provisorisch aufgenommene Mannschaftsmitglieder sind berechtigt an allen Anlässen des Dart-Club Nelson Tigers teilzunehmen. Wenn Jahresbeiträge bezahlt sind ! Sie haben aber kein Anrecht auf eventuelle finanzielle Beiträge seitens des Clubs.
4.4. Das Mitglied ist verpflichtet die jeweils von der GV festgelegten Jahresbeiträge bis spätestens 31.Januar zu begleichen. Allfällige Adressänderungen sind umgehend dem Captain und dem Aktuar mitzuteilen.
5. Organisation
5.1. Die Organe des Dart-Club Nelson Tigers:
- Die Generalversammlung
- Der Vorstand
- Die Rechnungsrevisoren
5.2 Das Clubjahr dauert vom 1. April bis 31. März.
Das Rechnungsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.
6. Generalversammlung
6.1. Die ordentlichen Generalversammlung (GV) findet jährlich bis spätestens 31. März statt. Die Einladung, das Protokoll der letzten GV und der Kassenbericht müssen den Mitgliedern mindestens 30 Tage im Voraus zugestellt werden.
6.2. Anträge an die GV müssen dem Vorstand bis spätestens 10 Tage vor Beginn der GV schriftlich eingereicht werden.
6.3. Abstimmungen erfordern das einfache Mehr, Wahlen und Statutenänderungen das 2/3 Mehr. Aufnahme von Neumitgliedern erfolgt in stiller Wahl.
6.4. Eine ausserordentliche GV kann jederzeit durch den Vorstand einberufen werden. Ebenfalls können 1/3 der Mitglieder mit schriftlichen Begehren an den Vorstand, und unter Angaben der Traktanden eine ausserordentliche GV verlangen. Diese ist binnen 4 Wochen abzuhalten.
7. Der Vorstand
Der Vorstand wird an der GV für die Dauer eines Clubjahres gewählt. Dem Vorstand obliegt die Führung des Dart-Club Nelson Tigers. Er vertritt ihn nach aussen, bereitet die Geschäfte der GV vor, ist verantwortlich für den Vollzug der Beschlüsse und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht einem anderen Organ vorbehalten sind.
Der Vorstand besteht aus:
7.1. Präsident/in
Aufgabe der Präsidenten:
Einladung und Leitung der GV und der Vorstandssitzungen
Erstellen des Jahresberichts
7.2. Aktuar/in, Vizepräsident/in
Mitgliederverwaltung
Protokollführung der GV und der Vorstandssitzungen
Stellvertretung des Präsidiums
7.3. Kassier/in
Verwaltung des Vereinsvermögen, Erstellen der Jahresrechnung und des Budget zu Handen der GV
7.4. Captains
Führen und Zusammenstellung der Mannschaften
Weiterleiten der Personalien dem Vorstand und dem Aktuar
Weiterleiten vom Neumitglieder zur prov. Aufnahme durch den Vorstand.
Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten doppelt.
Der Präsident/in und der Kassier/in zeichnen durch Kollektivunterschrift rechtsverbindlich für den Club. Ihre Kompetenzsumme für ausserordentliche Ausgaben beträgt SFr. 200.--. pro Rechnungsjahr.
8. Vereinsvermögen
8.1. Das Vereinsvermögen setzt sich aus allen Aktiven und Passiven zusammen ohne Liga-Mannschafts-Preisgelder 8.4.. Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Die Kassenführung und die Jahresrechnung sind vor der GV von zwei Revisoren zu prüfen.
8.2. 1. Revisor, 2. Revisor und ein Ersatz werden an der GV gewählt. Der 1. Revisor scheidet nach einem Jahr aus, der 2. Revisor und der Ersatz rücken nach, ein neuer Ersatz wird gewählt.
8.3. Mitgliederbeiträge
Der Mitgliederbeitrag für die Aktiv- und Passivmitglieder werden an der GV festgelegt.
8.4. Liga-Mannschafts-Preisgelder
Für Ligamannschaften , welche in einer angemeldeten Ligasaison
mit der Mannschaftsplatzierung allfällige Preisgelder erhalten, wird
50% der Mannschaft und 50% dem Club ausbezahlt !
9. Auflösung des Vereins
Die Vereinsauflösung bedarf einer 2/3 Mehrheit. Das Vermögen wird einem wohltätigem Verein gestiftet.